Heizkostenzuschuss iHv 180,–

Alleinstehenden / Alleinerziehern€ 920,00
Alleinstehende PensionistInnen (gilt nicht für Witwen/ Witwer) die mind. 360 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben haben€ 1.040,00 Achtung: Aufgrund rückwirkender Valorisierung erhöht sich die Höhe des Einkommens für Personen in Haushaltsgemeinschaften von derzeit € 1.380,– monatlich auf € 1.450,–  netto.
Sollte der Heizkostenzuschuss 2020/2021 auf Grund des übersteigernden Nettoeinkommens (€ 1.380.-) abgelehnt worden sein, so kann bei der Gemeinde nochmals um den Heizkostenzuschuss von € 180.- angesucht werden, wenn das Nettoeinkommen € 1.450,00 nicht übersteigt.
Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaaren, Lebensgemeinschaften…)€ 1.380,00
Zuschlag für jede weitere Person€ 150,00

Heizkostenzuschuss iHv 100,–

Alleinstehenden / Alleinerziehern€ 1.140,00
Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaaren, Lebensgemeinschaften…)€ 1.570,00
Zuschlag für jede weitere Person€ 150,00

Bei den Einkommensgrenzen handelt es sich um Nettobeträge. Unterhaltsleistungen sind vom Nettoeinkommen nicht abzuziehen. Als Einkommen gelten alle Einkünfte aus selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit, insbesondere auch sogenannte „Transferleistungen“, wie Renten, Pensionen, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Kinderbetreuungsgeld, Mindestsicherung, Familienzuschüsse, Alimentationen, Stipendien und Lehrlingsentschädigungen. Innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft sind alle Einkünfte zusammenzurechnen. Nicht als Einkünfte zählen Familienbeihilfen, Pflegegelder, Kriegsopferentschädigungen und Wohnbeihilfe.

Anträge können noch bis einschließlich 26. Februar 2021 im Gemeindeamt Launsdorf eingebracht werden. Notwendige Vorlagen sind Einkommensnachweise aller im Haushalt lebender Personen sowie allfällige Nachweise von Unterhaltsansprüchen (Alimente).

Die Auszahlung erfolgt durch das Land Kärnten.