Angesichts der hohen Inflation, die vor allem durch den Anstieg der Energiepreise befeuert wird, hat die Regierung einen Energiekostenausgleich beschlossen, mit welchen ca 4 Millionen Haushalte um insgesamt 600 Millionen Euro entlastet werden sollen. Weiters wird der bereits beschlossene Teuerungsausgleich für besonders bedürftige Haushalte auf 300 Euro verdoppelt.
Maßnahmen gegen die Teuerung in Österreich
- Die Bundesregierung hat ein 1,7 Milliarde schweres Paket geschnürt, um die steigenden Energiepreise abzufedern.
- Durch die Ökostrompauschale erspart sich jeder Haushalt im Schnitt 90 bis 100 Euro.
- Als zweite Maßnahme wurde der Teuerungsausgleich für besonders vulnerable Gruppen von 150 auf 300 Euro verdoppelt. Davon profitieren Arbeitslose, Mindestsicherungs-, Ausgleichszulage- und Studienbeihilfe-Bezieher sowie Mobilitätsstipendiaten.
- Die dritte Maßnahme ist der Energiekostenausgleich für nahezu alle Haushalte. Die Auszahlung wird über einen Gutschein erfolgen, den jeder Haushalt automatisch und direkt per Post erhält.
So funktioniert der Energiekostenausgleich
- Aufgrund der Teuerungen, die maßgeblich von den steigenden Energiepreisen getrieben sind, hat die Bundesregierung beschlossen, einen einmaligen Zuschuss zur Abfederung der Auswirkungen der Teuerung in Höhe von 150 zu gewähren.
- Jedem Haushalt, der in Österreich einen Hauptwohnsicht hat, wird automatisiert ein Gutschein zugeschickt.
- Der Energiekostenausgleich wird von der Jahresabrechnung des Stromlieferanten abgezogen.
- Von der Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro sollen alle Haushalte bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe profitieren – bei Ein- bzw. Mehrpersonenhaushalten ist das die ein- oder zweifache ASVG-Höchstbeitragsgrundlage, die aktuell 5.670 Euro brutto im Monat beträgt. Von der Förderung ausgeschlossen sind Personen, die keinen Hauptwohnsitz in Österreich haben, oder keine Stromrechnung bezahlten.
- Den Gutschein können Sie direkt bei Ihrem Energieversorger einlösen. Die 150 Euro werden so zum Beispiel bei der nächsten Strom- oder Gasabrechnung abgezogen.
Weiterführende Infos finden Sie unter
https://www.bmf.gv.at/dam/jcr:0c469460-8f48-4bf5-872a-5153996b5efb/FAQs%20Energiekostengutschein.pdf
Ihr
Ewald Göschl,
Sozialreferent