Liebe GemeindebügerInnen!

Auch für die Heizperiode 20221/2022 ist es wieder möglich HEIZKOSTENZUSCHÜSSE am Gemeindeamt zu beantragen.

Je nach Einkommensgrenze sind Förderbeträge zwischen 140 Euro- und 210 Euro pro Person/ Haushaltsgemeinschaft möglich. Dabei wird zwischen dem großen und dem kleinen Heizkostenzuschuss unterschieden.

 

Große Heizkostenunterstützung

Für die große Heizkostenunterstützung von 180 Euro können Alleinstehende und Alleinerziehende über ein monatliches Nettoeinkommen von 960 Euro verfügen. Bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen liegt die Einkommensgrenze bei 1.510 Euro und bei den Pensionistinnen und Pensionisten mit 360 Beitragsmonaten sind es 1.070 Euro.

 

Kleine Heizkostenunterstützung

Für die kleine Heizkostenunterstützung in der Höhe von 110 Euro liegen die Einkommensgrenzen bei 1.190 Euro (Alleinstehende) bzw. 1.640 Euro (Haushaltsgemeinschaften). Neu in der Berechnung ist der erhöhte Zuschlag von 250 Euro, der für jede weitere Person im Haushalt zur Anwendung kommt.

Eine zusätzliche Erleichterung bei der Antragsstellung gibt es ab heuer: SozialhilfebezieherInnen, Basis-AusgleichszulagenbezieherInnen sowie AusgleichszulagenbezieherInnen mit Pensionsbonus/ Ausgleichszulagenbonus 360 Beitragsmonate, haben unter Nachweis dieser Leistungen mittels Bescheid Anspruch auf die große Heizkostenunterstützung. Hier muss keine separate Berechnung mehr erfolgen.

 

Anträge können noch bis 15. März 2022 am Gemeindeamt Launsdorf eingebracht werden. Notwendige Vorlagen sind Einkommensnachweise aller im Haushalt lebender Personen sowie Nachweise von Unterhaltsansprüchen. Die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen erfolgt durch die Gemeinde, die Auszahlung erfolgt durch das Land Kärnten..

Die Richtlinien und das Antragsformular finden Sie unter folgendem Link

 

Richtlinien Heizkostenzuschuss 2021/22

Antragsformular Heizkostenzuschuss 2021/22

 

Ihr Sozialreferent

Ewald Göschl